Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge entlastet
„Es ist dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben, und es ist gut für uns, wenn wir schon in gesunden Tagen daran denken.“
(Hebr. 9,27)
Testament
Testament
Sofern kein Testament vorliegt, wird das Erbe nach der gesetzlich festgelegten Erbfolge verteilt. Diese Erbfolge entspricht nicht immer den Vorstellungen des Verstorbenen und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen. Um dies zu vermeiden, können Sie in einem Testament eine individuelle Erbfolge festlegen.
Es ist möglich, ein Testament selbst handschriftlich zu verfassen. Wichtig dabei sind das Datum und Ihre Unterschrift. Bei besonders komplexen Vermögensregelungen empfiehlt es sich, ein öffentliches Testament anzulegen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Erbfolge mit einem Notar besprechen. In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihren Angehörigen von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Ihrer Nachlassregelung berichten.
Praktische Tipps finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Digitaler Nachlass
Digitaler Nachlass
Heutzutage hinterlassen Menschen mit ihrem Tod auch jede Menge virtuelle Spuren im Netz. E-Mail-Konto, Online-Banking, Webshop-Account, einen eigenen Blog oder die Facebookseite… Was passiert mit unserem digitalen Nachlass? Inzwischen gibt es Firmen, die anbieten, sich darum zu kümmern. Sie können aber auch selbst vorsorgen, indem Sie Ihre Online-Aktivitäten samt Zugangsdaten für Ihre Angehörigen notieren, sodass diese nach Ihrem Ableben im Netz für Sie aufräumen können. Bis dahin sollten Sie Ihre Passwörter allerdings gut unter Verschluss halten!
Organspende
Organspende
Wenn kein Organspendeausweis oder eine andere Erklärung vorliegt, entscheiden im Fall Ihres Todes Ihre Angehörigen über eine mögliche Organspende. Ein Organspendeausweis ist also auch eine Möglichkeit, Ihren Angehörigen in der ohnehin schwierigen Zeit eine derartige Entscheidung abzunehmen.
Nehmen Sie sich Zeit, um sich klar zu werden, was Sie möchten. Anschließend können Sie Ihre individuelle Entscheidung in Ihrem Organspendeausweis eintragen.
Patientenverfügung
Patientenverfügung
Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt kommen Sie vielleicht einmal in die Lage, wichtige Entscheidungen über ärztliche Eingriffe und Maßnahmen nicht mehr selbst treffen zu können. Ihre Wünsche können in dem Fall nur berücksichtigt werden, wenn Sie diese vorher in einer Patientenverfügung festgelegt haben. Darin beschreiben Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei welchen konkreten Krankheitsbildern in Anspruch nehmen wollen und welche nicht. In einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie sorgfältig erarbeitete Textbausteine, mit denen Sie Ihre individuellen Vorstellungen formulieren können.
Bitte beachten Sie:
Diese Erklärungen zur Patientenverfügung sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.
Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer Person die Befugnis, im Notfall Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Diese Vollmacht sollten Sie nur einem Menschen ausstellen, dem Sie vertrauen. Eine Vorsorgevollmacht erleichtert es Ihren Liebsten, sich um Ihre Belange zu kümmern, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollten.
Mehr dazu lesen Sie in der Broschüre des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.