Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge entlastet

„Es ist dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben, und es ist gut für uns, wenn wir schon in gesunden Tagen daran denken.“
(Hebr. 9,27)

Hinterbliebene entlasten

Festlegen und finanziell absichern

Würdevolle Beerdigung garantiert

Hinterbliebene entlasten

Auch wenn der Tod und insbesondere die eigene Bestattung noch immer Tabuthemen sind, möchten doch immer mehr Menschen gerade hierfür zu Lebzeiten vorsorgen. Bestattungsvorsorge heißt, dass Sie selbst bestimmen und Notwendiges frühzeitig regeln. Ein Bestattungsvorsorgevertrag unterstützt vor allem die eigenen Familienmitglieder und nahestehende Personen. Unklarheiten über den eigenen Willen werden vermieden und den Hinterbliebenen können unangenehme Entscheidungen abgenommen werden.

Festlegen und finanziell absichern

In einer Bestattungsvorsorge kann man alle Einzelheiten und Details im Voraus festlegen, oder man bestimmt nur grundlegende einzelne Wünsche. Eine Bestattungsvorsorge kann auch dazu dienen, die Nachkommen finanziell zu entlasten. Dabei gibt es heute verschiedene Modelle der finanziellen Absicherung für die eigene Bestattung. Private Sterbegeldversicherungen sind eine Möglichkeit, ein Treuhandvertrag, den wir über das Deutsche Institut für Bestattungsvorsorge (DIB) in Ihrem Namen abschließen können, die andere. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

Würdevolle Beerdigung garantiert

Für die eigene Bestattung finanziell vorzusorgen, hat neben der Entlastung der Angehörigen noch weitere Vorteile. Das eingezahlte Geld ist zweckgebunden und kann auch bei einer gegebenenfalls später einmal notwendigen Pflege der eigenen Person nicht angegriffen werden. Des Weiteren garantiert ein Bestattungsvorsorgevertrag im Rahmen der gesetzlichen Freigrenzen eine angemessene und würdevolle Beerdigung. Sollten Sie keine Angehörigen haben oder sind diese nicht in der Situation, die Bestattung finanziell selbst tragen zu können, überlässt man alle diese Fragen den zuständigen Ämtern. Diese werden bei der Organisation der Bestattung nicht Ihre individuellen Wünsche in den Vordergrund stellen können.

Wir beraten und informieren Sie rund um das Thema Bestattungsvorsorge gerne und unverbindlich! Machen Sie einfach einen Termin mit uns aus.

Testament

Testament

Sofern kein Testament vorliegt, wird das Erbe nach der gesetzlich festgelegten Erbfolge verteilt. Diese Erbfolge entspricht nicht immer den Vorstellungen des Verstorbenen und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen. Um dies zu vermeiden, können Sie in einem Testament eine individuelle Erbfolge festlegen.

Es ist möglich, ein Testament selbst handschriftlich zu verfassen. Wichtig dabei sind das Datum und Ihre Unterschrift. Bei besonders komplexen Vermögensregelungen empfiehlt es sich, ein öffentliches Testament anzulegen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Erbfolge mit einem Notar besprechen. In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihren Angehörigen von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Ihrer Nachlassregelung berichten.

Praktische Tipps finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass

Heutzutage hinterlassen Menschen mit ihrem Tod auch jede Menge virtuelle Spuren im Netz. E-Mail-Konto, Online-Banking, Webshop-Account, einen eigenen Blog oder die Facebookseite… Was passiert mit unserem digitalen Nachlass? Inzwischen gibt es Firmen, die anbieten, sich darum zu kümmern. Sie können aber auch selbst vorsorgen, indem Sie Ihre Online-Aktivitäten samt Zugangsdaten für Ihre Angehörigen notieren, sodass diese nach Ihrem Ableben im Netz für Sie aufräumen können. Bis dahin sollten Sie Ihre Passwörter allerdings gut unter Verschluss halten!

Organspende

Organspende

Wenn kein Organspendeausweis oder eine andere Erklärung vorliegt, entscheiden im Fall Ihres Todes Ihre Angehörigen über eine mögliche Organspende. Ein Organspendeausweis ist also auch eine Möglichkeit, Ihren Angehörigen in der ohnehin schwierigen Zeit eine derartige Entscheidung abzunehmen.

Nehmen Sie sich Zeit, um sich klar zu werden, was Sie möchten. Anschließend können Sie Ihre individuelle Entscheidung in Ihrem Organspendeausweis eintragen.

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt kommen Sie vielleicht einmal in die Lage, wichtige Entscheidungen über ärztliche Eingriffe und Maßnahmen nicht mehr selbst treffen zu können. Ihre Wünsche können in dem Fall nur berücksichtigt werden, wenn Sie diese vorher in einer Patientenverfügung festgelegt haben. Darin beschreiben Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei welchen konkreten Krankheitsbildern in Anspruch nehmen wollen und welche nicht. In einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie sorgfältig erarbeitete Textbausteine, mit denen Sie Ihre individuellen Vorstellungen formulieren können.

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärungen zur Patientenverfügung sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer Person die Befugnis, im Notfall Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Diese Vollmacht sollten Sie nur einem Menschen ausstellen, dem Sie vertrauen. Eine Vorsorgevollmacht erleichtert es Ihren Liebsten, sich um Ihre Belange zu kümmern, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollten.

Mehr dazu lesen Sie in der Broschüre des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.